Schutzraum im Keller einrichten: Die Regel der zwei Wände und was du brauchst

Ein Schutzraum im Keller ist hier kein Bunker, sondern ein Kellerraum, den du vorher auswählst und mit dem Nötigsten ausstattest. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nennt fensterlose Kellerräume als Schutzort bei Explosionen. Bei Hochwasser gilt laut BBK dagegen: auf keinen Fall in den Keller. Treten Gase im Freien aus, gehst du möglichst in obere Stockwerke.

Öffentliche Schutzräume stehen in Deutschland derzeit nicht bereit. Dieser Ratgeber folgt BBK und Bundesregierung, ohne Bauanleitung und Kaufliste. Wichtig vorab: Ob du im Haus Schutz suchst oder das Gebiet verlässt, entscheiden im Ernstfall die Hinweise der Behörden über Radio und Warn-App.

Aktualisiert : Quellen und Stand der Schutzräume geprüft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Raum: Bei Explosionen bieten laut BBK fensterlose Kellerräume Schutz. Laut BBK sollten zwei Wände zwischen dir und dem Außenbereich liegen.
  • Nicht jede Gefahr: Bei Hochwasser laut BBK auf keinen Fall in den Keller, bei Gasen oder Dämpfen im Freien laut BBK möglichst in obere Stockwerke.
  • Öffentliche Schutzräume: 579 Anlagen sind noch dem Zivilschutz gewidmet, aber laut BBK weder funktions- noch einsatzbereit (Stand: September 2026).
  • Vorrat: Laut BBK möglichst für zehn Tage, mit 2 Litern Wasser pro Person und Tag (1,5 Liter zum Trinken, 0,5 Liter zum Kochen).
  • Feuer: Laut BBK nicht im Haus grillen, es besteht Erstickungsgefahr.

Schutzraum im Keller: ein vorher gewählter Raum, kein geprüfter Bunker

Auswahl und Ausstattung machen einen privaten Kellerraum nicht zum amtlich geprüften Schutzraum. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort an den Bundestag vom 9. Juli 2026, dass die vorhandene Bausubstanz in Deutschland „unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann“, und nennt dabei vor allem U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen und Kellerräume.

Öffentliche Schutzräume: Die verbliebenen Anlagen sind nicht einsatzbereit

Laut BBK-Seite zu Schutzbauwerken sind in Deutschland noch 579 öffentliche Schutzräume mit rund 478.000 Plätzen dem Zivilschutz gewidmet. Diese Anlagen sind weder funktions- noch einsatzbereit. Bund und Länder hatten 2007 beschlossen, sie nicht mehr funktional zu erhalten. Im März 2022 stoppte das Bundesinnenministerium den Rückbau.

Laut Antwort der Bundesregierung vom 9. Juli 2026 haben BMI und BBK ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume erarbeitet, das noch mit den Ländern abgestimmt wird. Geplant sind viele dezentrale Zufluchtsorte statt weniger großer Bunker. Geeignete Orte sollen erfasst und unter anderem in der Warn-App NINA sichtbar gemacht werden. Ein fertiges Verzeichnis nennen weder diese Antwort noch das BBK (Stand: September 2026). Für dich heißt das: Plane deinen Schutzplatz im eigenen Haus.

Keller: Schutz bei Explosionen und Strahlung, bei Hochwasser der falsche Ort

Welcher Ort im Haus schützt, hängt von der Gefahr ab. Die BBK-Übersicht „Schutz suchen“ unterscheidet:

  • Explosionen: Keller, Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen bieten Schutz. Dicke Mauern und Erde erhöhen laut BBK den Schutz vor Druckwellen und herumfliegenden Trümmern.
  • Radioaktive Stoffe: So tief wie möglich, am besten in Kellern, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen. Dicke Mauern und Erde erhöhen laut BBK den Schutz vor Strahlung.
  • Gase oder Dämpfe im Freien: Möglichst in obere Stockwerke, siehe unten.
  • Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten: Laut BBK auf keinen Fall in den Keller. Wird er geflutet, kannst du laut BBK die Tür nicht mehr von innen öffnen, dazu besteht die Gefahr eines tödlichen Stromschlags.

Ohne Keller nennt das BBK für Explosionen innenliegende Räume ohne Fenster wie Treppenhaus, Bad oder Flur. Das Dachgeschoss solltest du laut BBK meiden.

Raumwahl: Bei Explosionen zwei Wände zwischen dir und draußen, möglichst ohne Fenster

Die Regel der zwei Wände steht in den BBK-Hinweisen zum Schutz vor Explosionen: Für einen guten Schutz sollten zwei Wände zwischen dir und dem Außenbereich liegen. Wird die äußere beschädigt, kann dich laut BBK die innere vor Splittern und Trümmern schützen.

Innenliegende Räume mit möglichst wenigen Außenwänden und Türen und ohne Fenster bieten laut BBK einen wirksamen Schutz. So gehst du im Keller vor:

  1. Wähle einen Kellerraum ohne Fenster, der nicht an eine Außenwand grenzt, zum Beispiel einen innenliegenden Abstellraum.
  2. Hat jeder Raum eine Außenwand, nimm den Platz mit dem größten Abstand zu Fenstern und Eingängen.

Umbauten oder Barrikaden aus Möbeln und Sandsäcken nennt das BBK nicht. Wir raten davon ab: Ein schlecht gesichertes Regal kann selbst umfallen, und bauliche Veränderungen gehören in die Hände von Fachleuten.

Luft und Gase: Bei Gas im Freien rät das BBK möglichst zu oberen Stockwerken

Laut BBK-Übersicht „Schutz suchen“ gilt bei Gasen oder Dämpfen:

  1. Austritt im Freien: in ein Gebäude gehen, Fenster und Türen schließen.
  2. Möglichst in obere Stockwerke: Die meisten Gase sind laut BBK schwerer als Luft und sammeln sich am Boden.
  3. Fenster und Türen abdichten, Lüftungen ausschalten.
  4. Austritt im Gebäude: Gebäude verlassen. Das gilt auch für gefährliche Flüssigkeiten.

Wie gefährlich ein Stoff ist, erkennen Laien laut BBK-Seite zur Gefahrstoff-Freisetzung in der Regel nicht. Wenn etwas passiert, meldest du es laut BBK der Rettungsleitstelle (112) oder der Giftnotrufzentrale.

Eine Belüftungs- oder Filteranleitung für Laien gibt das BBK dort nicht, deshalb auch dieser Text nicht.

Ausstattung: Wasser, Licht und Radio liegen schon vorher im Keller

Die Liste orientiert sich am BBK-Ratgeber zum Bevorraten und an der BBK-Liste für das Notgepäck.

Wasser, Essen, Erste Hilfe

  • Wasser: Laut BBK 2 Liter pro Person und Tag (1,5 Liter zum Trinken, 0,5 Liter zum Kochen), der Vorrat möglichst für zehn Tage. Lagerung: siehe Wasservorrat.
  • Lebensmittel, die ohne Kochen und Kühlung essbar sind, etwa Konserven und Nüsse. Mengen: Lebensmittelvorrat für 10 Tage.
  • Erste-Hilfe-Material. Die Anwendung lernst du im Erste-Hilfe-Kurs, im Notfall immer 112.
  • Persönliche Medikamente. Wie groß dein Vorrat sein kann, sprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt ab.

Licht und Information

  • Taschenlampe mit Reservebatterien (BBK-Notgepäck)
  • Batteriebetriebenes Radio mit Reservebatterien oder ein Kurbelradio (BBK)
  • Aufgeladene Powerbank und Ladekabel für das Smartphone

Wärme und Hygiene

  • Schlafsack oder Decke für jede Person (BBK-Notgepäck), dazu Rettungsdecken
  • Hygieneartikel für ein paar Tage (BBK-Notgepäck)
  • Nottoilette: Eimer mit Deckel und Müllbeutel

Dein Notfallrucksack steht griffbereit, falls du das Haus verlassen musst.

Kellerfenster: Abstand halten und fensterlose Räume vorziehen

Fenster und Glasflächen solltest du laut BBK bei Explosionen meiden. Wähle deshalb einen Raum ohne Fenster, wenn es einen gibt. Sonst hältst du laut BBK großen Abstand zu offenen Eingängen, Fenstern und Türen. Fenster mit Sandsäcken oder Platten zu verbauen, nennt das BBK nicht.

Feuer im Keller: Laut BBK besteht beim Grillen im Haus Erstickungsgefahr

Die BBK-Hinweise zum Stromausfall sagen:

  • Nicht in der Wohnung oder im Haus grillen, es besteht Erstickungsgefahr.
  • Kerzen: Brennen Kerzen, lüfte laut BBK regelmäßig. Wir raten, im Keller Taschenlampen statt Kerzen zu nutzen.

Benzin, Lösungsmittel und Gasflaschen gehören aus unserer Sicht nicht in den Raum, in dem ihr Schutz sucht.

Kontakt nach außen: Warnung und Entwarnung kommen über Sirene, Radio und NINA

Prüfe vorher den Handyempfang im Kellerraum. Außerdem:

  • Die Warn-App NINA des BBK vorab installieren und Orte abonnieren (sonst erhältst du laut BBK keine Warnung der NINA-App). Mehr im Beitrag NINA-App und Sirenen.
  • Die Sirenensignale kennen: Laut BBK zu Sirenen bedeutet ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton „Warnung“, ein einminütiger gleichbleibender Heulton „Entwarnung“.
  • Den Schutzplatz verlässt du nach Entwarnung oder Aufforderung der Behörden. Ausnahmen laut BBK: Tritt Gas im Gebäude aus, verlässt du das Gebäude. Dringt Wasser ein, gehst du aus dem Keller nach oben. Zerstört eine Explosion das Gebäude, verlässt du es auf dem schnellstmöglichen Weg.
  • Lege mit der Familie einen Treffpunkt fest, falls jemand bei der Warnung nicht zu Hause ist (Vorlage: Familien-Notfallplan).
Einschätzung der Redaktion

Wir halten die Wahl des richtigen Raums für wichtiger als jede Anschaffung. Ein innenliegender, fensterloser Kellerraum, den alle kennen, dazu Wasser, Licht und ein batteriebetriebenes Radio kosten wenig. Genauso wichtig ist zu wissen, wann das BBK andere Orte nennt: bei Hochwasser und bei austretendem Gas. Umbauten, Filteranlagen oder Spezialtechnik gehören nicht an den Anfang.

Wie der Schutzplatz in einen Notfallplan passt, steht im Beitrag Als Zivilist den Kriegsfall überleben.

Häufige Fragen zum Schutzraum

Welcher Raum im Haus schützt bei Explosionsgefahr am besten?
Bei Explosionsgefahr nennt das BBK fensterlose Kellerräume, ohne Keller innenliegende Räume wie Treppenhaus, Bad oder Flur. Bei Hochwasser laut BBK nie in den Keller, bei Gas im Freien möglichst nach oben, bei Gas im Gebäude hinaus.
Was bedeutet die Regel der zwei Wände?
Zum Schutz vor Explosionen sollten laut BBK zwei Wände zwischen dir und draußen liegen: Wird die äußere beschädigt, kann dich die innere vor Splittern schützen.
Wie lange kann man im Keller bleiben?
Eine Aufenthaltsdauer im Keller nennt das BBK nicht. Die zehn Tage mit 2 Litern Wasser pro Person und Tag sind der allgemeine Haushaltsvorrat laut BBK. Wann du den Keller verlassen kannst, sagen dir die Behörden über Radio und Warn-App. Ausnahmen laut BBK: Tritt Gas im Gebäude aus, verlässt du das Gebäude. Dringt Wasser ein, gehst du aus dem Keller nach oben. Zerstört eine Explosion das Gebäude, verlässt du es auf dem schnellstmöglichen Weg.
Gibt es in Deutschland noch öffentliche Schutzräume?
Laut BBK sind noch 579 öffentliche Schutzräume dem Zivilschutz gewidmet, aber weder funktions- noch einsatzbereit (Stand: September 2026). Ein Konzept für dezentrale Zufluchtsorte wird laut Antwort der Bundesregierung vom 9. Juli 2026 noch mit den Ländern abgestimmt.